Schnelles Internet
Öffnungszeiten der Verwaltung
Gemeindeverwaltung
Marktplatz 12 | 98669 Veilsdorf
Di. 10-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do.13-16 Uhr
Email: info@veilsdorf.de
Telefon: 03685/68660
Einwohnermeldeamt
Hetschbacher Str. 105 | 98669 Veilsdorf
Di. 9-11 Uhr und 13-17.30 Uhr
Do. 13-15 Uhr
Telefon: 03685/68041
Osterbrunnen Schackendorf und Veilsdorf


Es ist wieder einmal soweit, Ostern steht vor der Tür. Fleisige Helfer haben wie jedes Jahr unsere Brunnen in Schackendorf und Veilsdorf osterlich geschmückt. In Schackendorf haben Mitglieder vom Gemischten Chor Schackendorf unter Mithilfe der jungen Helfer Nils und Marlon den Osterschmuck angebracht. In Veilsdorf wurde der Schmuck von Mitarbeitern des Bauhofes am Brunnen angebracht. Wir bedanken uns bei allen fleisigen Helfern für diese Einstimmung auf die Osterzeit und den hoffentlich nahenden Frühling.
A.Rädlein
Gemeindeverwaltung Veilsdorf
Schöffenwahl 2023
Formular zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste: Antrag_Sch_ffenwahl.pdf (verwaltungsportal.de)
Am 31.12.2023 enden bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen und Jugendschöffen.
Für die neue 5-jährige Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 werden im Jahre 2023 die Schöffen neu gewählt.
Die Neuwahlen finden nach den Regelungen der §§ 28 -58 sowie des § 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und § 35 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) statt.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Eine besondere Qualifikation wird nicht vorausgesetzt. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt jedoch ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen. Vom Schöffenamt ausgeschlossen sind Personen, die durch Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes nicht besitzen oder in den letzten 10 Jahren zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden. Gleiches gilt für Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren anhängig ist. Nicht zu Schöffen berufen werden sollen zudem Personen, die über keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse verfügen.
Schöffin oder Schöffe wird man, indem man sich um das Amt bewirbt oder hierfür vorgeschlagen wird.
Es können sich bewerben oder vorgeschlagen werden:
- Personen im Alter von 25 – 69 Jahren (gerechnet vom Beginn der Amtsperiode 01.01.2024)
- Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste (Juni 2023) ihren Wohnsitz in der Gemeinde Veilsdorf haben
- (auch Personen, die in früheren Schöffenwahlperioden als Schöffen tätig waren/sind)
Der Vorschlag oder die Bewerbung muss schriftlich unter Angabe von Geburtsname, Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf des Vorschlags/Bewerbers bis zum 12.05.2023 bei der Gemeindeverwaltung Veilsdorf, Marktplatz 12, 98669 Veilsdorf erfolgen.
Hier sind auch entsprechende Vordrucke erhältlich.
Ansprechpartner für eventuelle Rücksprachen ist Herr Langguth.
Schriftliche Bewerbungen als Jugendschöffe/Jugendstrafrecht sind zu richten an:
Landratsamt Hildburghausen, Jugend- und Sozialamt, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen. Hier erfahren Sie auch die notwendigen Anforderungen an eine Bewerbung.
Ausschreibung für die Fischereiverpachtung
der Gewässer Waisa, Brünna und Schwaba
im Ortsteil Goßmannsrod
Im Zuge der Neuverpachtung schreibt die Gemeinde Veilsdorf die Gewässer Waisa, Brünna und Schwaba zur Fischereiverpachtung aus.
Die neue Pacht beginnt am 01.06.2023 und endet am 31.05.2035.
Pachtgegenstand ist das Recht zur ordnungsgemäßen Ausübung der Fischerei in vollem Umfang nach Maßgabe der geltenden fischereirechtlichen Vorschriften in den nachfolgenden aufgeführten Gewässern:
Fluss Waisa: - von der Gemarkungsgrenze Goßmannsrod bis zur Einmündung
in die Schwaba
Fluss Brünna: - von der Gemarkungsgrenze Goßmannsrod bis zur Einmündung
in die Schwaba
Fluss Schwaba: - vom Zusammenfluss Waisa und Brünna bis zur
Gemarkungsgrenze Goßmannsrod/Harras
Das Pachtgewässer ist ca. 3800 m lang.
Pachtanträge mit Angabe des jährlichen Pachtpreises richten Sie bitte an die Gemeinde Veilsdorf, Marktplatz 12, 98669 Veilsdorf. Als Frist für die Einreichung der Pachtanträge gilt der 12.05.2023.
Für Rückfragen setzten sie sich bitte mit der Gemeindeverwaltung/Bauamt in Verbindung.
S.Ullrich
Bürgermeister
Annahme Baum- und Strauchschnitt 2023
Ab dem 31. März 2023 können Einwohner der Gemeinde Veilsdorf wieder ihren privat anfallenden Baum- und Strauchschnitt auf dem Baustoff-Lagerplatz des Bauhofes am Krummen Weg / Hetschbacher Straße abliefern. Der jeweils anwesende Mitarbeiter des Bauhofes ist angewiesen, ausschließlich privat anfallende Baum- und Strauchschnitte von Einwohnern unserer Gemeinde anzunehmen. Das Material muss unbelastet sein. Die Entgegenahme von Baum- und Strauchschnitt aus einer gewerblichen Nutzung heraus ist nicht möglich. Grünschnitt wird nicht entgegengenommen. Die Annahme von Baum- und Strauchabfall ist eine Dienstleistung für unsere Einwohner und kann nur aufrechterhalten werden, wenn kein Missbrauch betrieben wird. Hier wird an die Einsicht und Mithilfe aller Einwohner appelliert. Vorläufige Öffnungszeiten zur Baum- und Strauchschnittannahme am Krummen Weg / Hetschbacher Straße – vierzehntägig Freitag jeweils von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Samstag jeweils von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Freitag/Samstag 31.03.2023/01.04.2023
Freitag/Samstag 14.04.2023/15.04.2023
Freitag/Samstag 28.04.2023/29.04.2023
Freitag/Samstag 12.05.2023/13.05.2023
Freitag/Samstag 26.05.2023/27.05.2023
Freitag/Samstag 09.06.2023/10.06.2023
Freitag/Samstag 23.06.2023/24.06.2023
Freitag/Samstag 07.07.2023/08.07.2023
Freitag/Samstag 21.07.2023/22.07.2023
Freitag/Samstag 04.08.2023/05.08.2023
Freitag/Samstag 18.08.2023/19.08.2023
Freitag/Samstag 01.09.2023/02.09.2023
Freitag/Samstag 15.09.2023/16.09.2023
Freitag/Samstag 29.09.2023/30.09.2023
Freitag/Samstag 13.10.2023/14.10.2023
Freitag/Samstag 27.10.2023/28.10.2023
Freitag/Samstag 10.11.2023/11.11.2023
Freitag/Samstag 24.11.2023/25.11.2023
Aufruf an alle Hundehalter
Aufruf an alle Hundehalter
Hunde-Anmeldungspflicht: Alle im Gemeindegebiet gehaltenen Hunde müssen bei der Gemeinde Veilsdorf angemeldet werden (Anmeldung im Rathaus bei Frau Hanft, Zi. 3).
Beseitigung des Hundekots: Die Verschmutzung durch Hundekot stellt eine Ordnungswidrigkeit im Abfallrecht dar; deshalb sind die verrichteten Hundekothaufen vom Hundehalter zu beseitigen. Dies gilt vor allem im Wiesenbereich der Landwirte, da die Wiesenmahd sonst durch gefährliche Bakterien verunreinigt ist bzw. das Gras von den Kühen nicht gefressen wird. Hundekot ist nicht nur für Kühe sondern auch für den Menschen wegen dem Infektionsrisiko durch Parasiten gefährlich. Besonders gefährdet sind Kinder und abwehrgeschwächte Erwachsene. Zur Unterstützung der Hundehalter sind kostenlose Hundekotbeutel in der Gemeindeverwaltung erhältlich. Bitte die Hundekotbeutel mit Inhalt nicht am Wegrand oder in der Landschaft liegen lassen! Jeder Verstoß der oben genannten Punkte stellt eine Ordnungswidrigkeit dar; unabhängig davon können geschädigte Personen Schadensersatzansprüche geltend machen!
Termin Veilsdorfer Anzeiger 2023
Nachfolgend erhalten Sie die Termine für Veröffentlichungen im Amtsblatt
„Veilsdorfer Anzeiger“ für das Jahr 2023.
Text- und Bildbeiträge können bis zum jeweiligen Redaktionsschluss bei Frau Hanft in der Gemeindeverwaltung Veilsdorf abgegeben oder an die E-Mailadresse info@veilsdorf.de geschickt werden.
Redaktionsschluss Erscheinungstag
28.03.2023 06.04.2023
25.04.2023 05.05.2023
22.05.2023 02.06.2023
27.06.2023 07.07.2023
25.07.2023 04.08.2023
22.08.2023 01.09.2023
26.09.2023 06.10.2023
23.10.2023 03.11.2023
21.11.2023 01.12.2023
offener Bücherschrank am Rathaus


Jubiläums-Paket

Das Jubiläums-Paket ist in der Kasse der Gemeindeverwaltung Veilsdorf für 60,00 € erhältlich. Es beinhaltet jeweils ein Buch von 1200 Jahre Veilsdorf „Mein Veilsdorf an dem Werrafluss“, das Jubiläumsband „850 Jahre Heßberg“ und die Dorfchronik „700 Jahre Hetschbach“.
Entsorgungskalender 2023






Beförsterung Gemeinde Veilsdorf
Frau Eisenbach ist ab sofort unter: 0172 3480213 ereichbar und ist jeden Donnerstag von 15.-16.00 Uhr zu einer Sprechstunde in der Gemeindeverwaltung Veilsdorf.
Brennholzanfragen nimmt die Gemeindeverwaltung gerne entgegen (Tel. 03685 6866-0).
Ullrich
Bürgermeister
Fabrikhügel
Informationen zum „Fabrikhügel“ in Kloster Veilsdorf Die Gemeinde Veilsdorf hat die Kaufverhandlungen zu den Flächen am „Fabrikhügel“ in Kloster Veilsdorf abgeschlossen und ist neuer Eigentümer. Ziel ist die Bereitstellung von Baugrundstücken für interessierte Bürger. Bauwillige Interessenten können gerne Rücksprache mit der Gemeinde Veilsdorf/Bauamt (Tel. 03685 686617) halten.
A. Rädlein
Gemeindeverwaltung Veilsdorf
Jugendfeuerwehr
