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Öffnungszeiten der Verwaltung

Gemeindeverwaltung
Marktplatz 12 | 98669 Veilsdorf
Di. 10-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do.13-16 Uhr
Email: info@veilsdorf.de
Telefon: 03685/68660

Einwohnermeldeamt
Hetschbacher Str. 105 | 98669 Veilsdorf
Di. 9-11 Uhr und 13-17.30 Uhr
Do. 13-15 Uhr
Telefon: 03685/68041

Veranstaltungen

Osterbrunnen Schackendorf und Veilsdorf

Es ist wieder einmal soweit, Ostern steht vor der Tür. Fleisige Helfer haben wie jedes Jahr unsere Brunnen in Schackendorf und Veilsdorf osterlich geschmückt. In Schackendorf haben Mitglieder vom Gemischten Chor Schackendorf unter Mithilfe der jungen Helfer Nils und Marlon den Osterschmuck angebracht. In Veilsdorf wurde der Schmuck von Mitarbeitern des Bauhofes am Brunnen angebracht. Wir bedanken uns bei allen fleisigen Helfern für diese Einstimmung auf die Osterzeit und den hoffentlich nahenden Frühling.

A.Rädlein                                                         

Gemeindeverwaltung Veilsdorf

Schöffenwahl 2023

Formular zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste: Antrag_Sch_ffenwahl.pdf (verwaltungsportal.de)

Am 31.12.2023 enden bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen und Jugendschöffen.

Für die neue 5-jährige Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 werden im Jahre 2023 die Schöffen neu gewählt.

Die Neuwahlen finden nach den Regelungen der §§ 28 -58 sowie des § 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und § 35 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) statt.

Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Eine besondere Qualifikation wird nicht vorausgesetzt. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt jedoch ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen. Vom Schöffenamt ausgeschlossen sind Personen, die durch Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes nicht besitzen oder in den letzten 10 Jahren zu einer Freiheitsstrafe  von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden. Gleiches gilt für Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren anhängig ist. Nicht zu Schöffen berufen werden sollen zudem Personen, die über keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse verfügen.

Schöffin oder Schöffe wird man, indem man sich um das Amt bewirbt oder hierfür vorgeschlagen wird.

Es können sich bewerben oder vorgeschlagen werden:

  • Personen im Alter von 25 – 69 Jahren (gerechnet vom Beginn der Amtsperiode 01.01.2024)
  • Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste (Juni 2023) ihren Wohnsitz in der Gemeinde Veilsdorf haben
  • (auch Personen, die in früheren Schöffenwahlperioden als Schöffen tätig waren/sind)

Der Vorschlag oder die Bewerbung muss schriftlich unter Angabe von Geburtsname, Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf des Vorschlags/Bewerbers bis zum 12.05.2023 bei der Gemeindeverwaltung Veilsdorf, Marktplatz 12, 98669 Veilsdorf erfolgen.

Hier sind auch entsprechende Vordrucke erhältlich.

Ansprechpartner für eventuelle Rücksprachen ist Herr Langguth.

Schriftliche Bewerbungen als Jugendschöffe/Jugendstrafrecht sind zu richten an:

Landratsamt Hildburghausen, Jugend- und Sozialamt, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen. Hier erfahren Sie auch die notwendigen Anforderungen an eine Bewerbung.

Ausschreibung für die Fischereiverpachtung

der Gewässer Waisa, Brünna und Schwaba

im Ortsteil Goßmannsrod

 

Im Zuge der Neuverpachtung schreibt die Gemeinde Veilsdorf die Gewässer Waisa, Brünna und Schwaba zur Fischereiverpachtung aus.

Die neue Pacht beginnt am 01.06.2023 und endet am 31.05.2035.

Pachtgegenstand ist das Recht zur ordnungsgemäßen Ausübung der Fischerei in vollem Umfang nach Maßgabe der geltenden fischereirechtlichen Vorschriften in den nachfolgenden aufgeführten Gewässern:

Fluss Waisa:           - von der Gemarkungsgrenze Goßmannsrod bis zur Einmündung

                                      in die Schwaba

Fluss Brünna:         - von der Gemarkungsgrenze Goßmannsrod bis zur Einmündung

                                      in die Schwaba

Fluss Schwaba:     - vom Zusammenfluss Waisa und Brünna bis zur

                                      Gemarkungsgrenze Goßmannsrod/Harras

Das Pachtgewässer ist ca. 3800 m lang.

Pachtanträge mit Angabe des jährlichen Pachtpreises richten Sie bitte an die Gemeinde Veilsdorf, Marktplatz 12, 98669 Veilsdorf. Als Frist für die Einreichung der Pachtanträge gilt der 12.05.2023.

Für Rückfragen setzten sie sich bitte mit der Gemeindeverwaltung/Bauamt in Verbindung.

S.Ullrich

Bürgermeister

 

 

Annahme Baum- und Strauchschnitt 2023

Ab dem 31. März 2023 können Einwohner der Gemeinde Veilsdorf wieder ihren privat anfallenden Baum- und Strauchschnitt auf dem Baustoff-Lagerplatz des Bauhofes am Krummen Weg / Hetschbacher Straße abliefern. Der jeweils anwesende Mitarbeiter des Bauhofes ist angewiesen, ausschließlich privat anfallende Baum- und Strauchschnitte von Einwohnern unserer Gemeinde anzunehmen. Das Material muss unbelastet sein. Die Entgegenahme von Baum- und Strauchschnitt aus einer gewerblichen Nutzung heraus ist nicht möglich. Grünschnitt wird nicht entgegengenommen. Die Annahme von Baum- und Strauchabfall ist eine Dienstleistung für unsere Einwohner und kann nur aufrechterhalten werden, wenn kein Missbrauch betrieben wird. Hier wird an die Einsicht und Mithilfe aller Einwohner appelliert. Vorläufige Öffnungszeiten zur Baum- und Strauchschnittannahme am Krummen Weg / Hetschbacher Straße – vierzehntägig Freitag jeweils von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Samstag jeweils von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Freitag/Samstag           31.03.2023/01.04.2023

Freitag/Samstag           14.04.2023/15.04.2023

Freitag/Samstag           28.04.2023/29.04.2023

Freitag/Samstag           12.05.2023/13.05.2023

Freitag/Samstag           26.05.2023/27.05.2023

Freitag/Samstag           09.06.2023/10.06.2023

Freitag/Samstag           23.06.2023/24.06.2023

Freitag/Samstag           07.07.2023/08.07.2023

Freitag/Samstag           21.07.2023/22.07.2023

Freitag/Samstag           04.08.2023/05.08.2023

Freitag/Samstag           18.08.2023/19.08.2023

Freitag/Samstag           01.09.2023/02.09.2023

Freitag/Samstag           15.09.2023/16.09.2023

Freitag/Samstag           29.09.2023/30.09.2023

Freitag/Samstag           13.10.2023/14.10.2023

Freitag/Samstag           27.10.2023/28.10.2023

Freitag/Samstag           10.11.2023/11.11.2023

Freitag/Samstag           24.11.2023/25.11.2023

Aufruf an alle Hundehalter

Aufruf an alle Hundehalter

Hunde-Anmeldungspflicht: Alle im Gemeindegebiet gehaltenen Hunde müssen bei der Gemeinde Veilsdorf angemeldet werden (Anmeldung im Rathaus bei Frau Hanft, Zi. 3).

Beseitigung des Hundekots: Die Verschmutzung durch Hundekot stellt eine Ordnungswidrigkeit im Abfallrecht dar; deshalb sind die verrichteten Hundekothaufen vom Hundehalter zu beseitigen. Dies gilt vor allem im Wiesenbereich der Landwirte, da die Wiesenmahd sonst durch gefährliche Bakterien verunreinigt ist bzw. das Gras von den Kühen nicht gefressen wird. Hundekot ist nicht nur für Kühe sondern auch für den Menschen wegen dem Infektionsrisiko durch Parasiten gefährlich. Besonders gefährdet sind Kinder und abwehrgeschwächte Erwachsene. Zur Unterstützung der Hundehalter sind kostenlose Hundekotbeutel in der Gemeindeverwaltung erhältlich. Bitte die Hundekotbeutel mit Inhalt nicht am Wegrand oder in der Landschaft liegen lassen! Jeder Verstoß der oben genannten Punkte stellt eine Ordnungswidrigkeit dar; unabhängig davon können geschädigte Personen Schadensersatzansprüche geltend machen!

Termin Veilsdorfer Anzeiger 2023

Nachfolgend erhalten Sie die Termine für Veröffentlichungen im Amtsblatt

„Veilsdorfer Anzeiger“ für das Jahr 2023.

Text- und Bildbeiträge können bis zum jeweiligen Redaktionsschluss bei Frau Hanft in der Gemeindeverwaltung Veilsdorf abgegeben oder an die E-Mailadresse info@veilsdorf.de geschickt werden.

Redaktionsschluss                                                          Erscheinungstag

28.03.2023                                                                           06.04.2023

25.04.2023                                                                           05.05.2023

22.05.2023                                                                           02.06.2023

27.06.2023                                                                           07.07.2023

25.07.2023                                                                           04.08.2023

22.08.2023                                                                           01.09.2023

26.09.2023                                                                           06.10.2023

23.10.2023                                                                          03.11.2023

21.11.2023                                                                        01.12.2023

offener Bücherschrank am Rathaus

Jubiläums-Paket

Das Jubiläums-Paket ist in der Kasse der Gemeindeverwaltung Veilsdorf für 60,00 € erhältlich. Es beinhaltet jeweils ein Buch von 1200 Jahre Veilsdorf „Mein Veilsdorf an dem Werrafluss“, das Jubiläumsband „850 Jahre Heßberg“ und die Dorfchronik „700 Jahre Hetschbach“.

Entsorgungskalender 2023

Beförsterung Gemeinde Veilsdorf

Frau Eisenbach ist ab sofort unter: 0172 3480213 ereichbar und ist jeden Donnerstag von 15.-16.00 Uhr zu einer Sprechstunde in der Gemeindeverwaltung Veilsdorf.

Brennholzanfragen nimmt die Gemeindeverwaltung gerne entgegen (Tel. 03685 6866-0).

 

Ullrich

Bürgermeister

Fabrikhügel

Informationen zum „Fabrikhügel“ in Kloster Veilsdorf Die Gemeinde Veilsdorf hat die Kaufverhandlungen zu den Flächen am „Fabrikhügel“ in Kloster Veilsdorf abgeschlossen und ist neuer Eigentümer. Ziel ist die Bereitstellung von Baugrundstücken für interessierte Bürger. Bauwillige Interessenten können gerne Rücksprache mit der Gemeinde Veilsdorf/Bauamt (Tel. 03685 686617) halten.

A. Rädlein

Gemeindeverwaltung Veilsdorf

Jugendfeuerwehr