Hinweise
Die Vereine bzw. andere Veranstalter, die kurzfristig Veranstaltungen durchführen wollen, werden gebeten, die Termine des vorliegenden Jahresplanes zu beachten, um möglichst "Doppelveranstaltungen" zu vermeiden.
Wir weisen alle Veranstalter darauf hin, dass nach § 42 Ordnungsbehördengesetz alle öffentlichen Vergnügungen spätestens 1 Woche vor Beginn in der Gemeinde anzuzeigen sind. Entsprechende Formulare sind im Zimmer 2 der Gemeindeverwaltung in Veilsdorf erhältlich.
Kalender
16.+17.+22.+23.11. Märchenspiel der Laienspielgruppe „Wiesenwichtel“ e. V. –
Gemeindezentrum Heßberg
30.11. Weihnachtsmarkt – Dorfscheune Schackendorf
04.12. (Mi) Senioren-Weihnachtsfeier
07.12. Glühweinmarkt – Kirchplatz Veilsdorf
15.12. Glühweinmarkt – Backhaus Heßberg
22.12. Weihnachtskonzert – Kirche Veilsdorf
25.12. Weihnachtstanz – Rathaussaal Veilsdorf
31.12. Silvestercross – Strecke MC Veilsdorf
Alle Veranstalter werden gebeten, die bereits feststehenden Termine zu beachten, um möglichst „Doppelveranstaltungen zu vermeiden.
Entsprechend § 42 Ordnungsbehördengesetz sind alle öffentlichen Vergnügungen spätestens 1 Woche vor Beginn in der Gemeindeverwaltung Veilsdorf anzuzeigen